Leitfaden zur Umzugsvorbereitung für private Umzüge


Die alte Wohnung
Langfristige Umzugsvorbereitungen: Wenn Sie sich für ein neues Domizil entschieden haben, sollte Ihre erste Aufmerksamkeit Ihrem bestehenden Mietvertrag gewidmet sein. Darin finden Sie zumeist alles, was bezüglich der Auszugswohnung in den nächsten Monaten erledigt werden muss. Kündigung Bitte denken Sie an die fristgerechte Kündigung Ihrer Wohnung. Je länger das Mietverhältnis besteht, desto länger ist in der Regel auch die Kündigungsfrist. Falls Sie diese nicht einhalten können oder wollen, versuchen Sie doch mit dem Vermieter eine Ausnahmeregelung zu vereinbaren. Während dieses Gespräches sollten Sie auf jeden Fall auch die Rückzahlung einer von Ihnen eventuell hinterlegten Kaution besprechen. Diese muss der Vermieter spätestens 6 Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses bzw. dem Umzug mit Zins und Zinseszins zurückzahlen. Nachmieter Eine weitere Möglichkeit eine lange Kündigungsfrist zu umgehen, ist die Suche nach einem Nachmieter noch vor dem Umzug Berlin. Gleichgültig ob eine neues Mietverhältnis auf Ihre oder auf Initiative des Vermieters vorfristig zu Stande kommt, kann diese im Einvernehmen immer zu einer Verkürzung der Kündigungsfrist führen. Solange der Vermieter nach Ihrem Nachfolger sucht, müssen Sie übrigens eine Besichtigung der Wohnung zulassen, und zwar zu den üblichen Tageszeiten, 10 - 12 und 15 - 17 Uhr. Wurde ein neuer Mieter gefunden, ist es unter Umständen lohnend für Sie, Kontakt mit ihm aufzunehmen, um über die Übernahme von Einbauten u. ä. zu verhandeln. Der Vermieter erstattet dafür nämlich nur einen Teil der Kosten, wenn Sie das vor den Arbeiten so mit ihm vereinbart hatten. Vielleicht gefällt dem Nachmieter die "Zusatzausstattung" und ist ihm eine Abstandszahlung wert. Es besteht allerdings keine Verpflichtung für ihn, Ihnen Einbauten oder Ausstattungen wie Gardinen oder Teppichböden abzukaufen. Übergabe der Wohnung Für die vertragsgerechte Übergabe der Wohnung ist mitunter auch eine längere Vorbereitungszeit erforderlich. Mögliche Klauseln im Mietvertrag könnten z. B. sein: "Übergabe im bezugsfertigen Zustand", "wie übernommen" oder "besenrein". Wenn sie die Wohnung im renovierten Zustand übergeben müssen, wäre es ratsam, sich rechtzeitig vor dem Umzug um die notwendigen Handwerker zu bemühen. Bei der Übergabe der Wohnung sollten sie dann in Ihrem eigenen Interesse den Zustand schriftlich festhalten. Dazu hält der Deutsche Mieterbund Wohnungs-Übergabe-Formulare bereit. Mit so einem ausgefüllten und von beiden Parteien unterschriebenen Protokoll sind Sie vor Nachforderungen des ehemaligen Vermieters relativ sicher.
 
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Umzug Berlin